Luftreinigende Atemschutzgeräte
Luftreinigende Atemschutzgeräte
Luftreinigende Atemschutzgeräte (APRs) entfernen mithilfe von Filtern, Kartuschen oder Kanistern Gase, Dämpfe, Aerosole (Tröpfchen und feste Partikel) oder eine Kombination von Kontaminanten aus der Luft. APRs liefern keinen Sauerstoff und können daher nicht in einer sauerstoffarmen oder unmittelbar lebens- oder gesundheitsgefährdenden Atmosphäre (IDLH) eingesetzt werden. Der geeignete APR-Typ sollte auf der Grundlage der Schadstoffe in der Umgebung ausgewählt werden.
Gebläseatemschutzgeräte (PAPRs) sind wiederverwendbare, akkubetriebene Geräte, die ein Gebläse verwenden, um dem Träger saubere, atembare Luft zuzuführen. Sie enthalten austauschbare Filter oder Kartuschen, die für die vorgesehene Umgebung geeignet sind. PAPRs sind mit eng anliegenden Halb- oder Vollgesichtsmasken, locker sitzenden Gesichtsmasken, Hauben oder Helmen ausgestattet. PAPRs mit locker sitzenden Gesichtsmasken erfordern keine Dichtsitzprüfung und können problemlos von Arbeitern mit Gesichtsbehaarung getragen werden. Die Dichtsitzprüfung durch die Occupational Safety and Health Administration (OSHA) ist für PAPRs mit eng anliegenden Gesichtsmasken verpflichtend.
Voll- und Halbatemschutzmasken sind wiederverwendbare, NIOSH-zugelassene luftreinigende Produkte, die die Atemwege vor schädlichen Substanzen wie Staub, Nebel, Dämpfen, Dunst, Rauch, Sprays, Gasen und Partikeln schützen. Atemschutzvollmasken verfügen über eine flexible Dichtung, die einen sicheren Sitz rund um das gesamte Gesicht gewährleistet. Atemschutzhalbmasken bedecken Nase und Mund, schützen aber nicht die Augen oder den oberen Teil des Gesichts. Da die Wirksamkeit von Atemschutzgeräten mit Vollmaske und Halbmaske auf einer festen Abdichtung des Gesichts beruht, ist eine Dichtsitzprüfung (OSHA) für diese Geräte erforderlich.
Atemschutzgeräte mit Partikelfilterung (FFR) sind NIOSH-zugelassen und nur für den begrenzten Gebrauch. Sie sind mit zwei Gurten ausgestattet und bestehen aus mehrschichtigen, nicht gewebten Polypropylen. Sie sind mit oder ohne Ausatemventil erhältlich. Alle NIOSH-zugelassenen Atemschutzgeräte mit Partikelfilterung werden durch ein zweiteiliges System zur Angabe der Funktionalität der Filter klassifiziert. Die Buchstabenbezeichnungen N, R und P beziehen sich auf die Ölbeständigkeit. Die Nummernbezeichnungen beziehen sich auf das minimale Filterwirkungsniveau. Da die Wirksamkeit von FFRs auf einer festen Abdichtung des Gesichts beruht, ist eine OSHA für diese Atemgeräte erforderlich.
Weitere Einzelheiten, einschließlich Informationen zur Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, erhalten Sie bei den jeweiligen Produkten.